>>Blausteiner Nachrichten Nr. 3 <<
16.1.2015

Getreide-Anbau mit gv- Kontaminations-Problemen


Wenn es um gentechnisch veränderte (gv-) Nutzpflanzen geht, dann stehen Soja, Mais und Baumwolle im Vordergrund, obwohl keine Nutzpflanze der Welt so ausgedehnt angebaut wird wie Weizen: auf einem Viertel der weltweit verfügbaren Anbaufläche. Und doch gibt es bisher keine einzige kommerziell genutzte gv-Weizensorte. Solche Sorten wurden durchaus entwickelt, jedoch der Widerstand dagegen war gerade bei Weizen von Anfang an außergewöhnlich entschlossen.

Nach mehrjähriger Pause entwickeln Gentech-Konzerne nun wieder gv-Weizen. Diese Projekte stecken vorerst noch in frühen Entwicklungs-Phasen, einsatzfähig dürften sie frühestens in 2 – 5 Jahren sein. Dennoch wurden unlängst zwei Fälle von Kontaminationen mit gv-Weizen bekannt.

Im Jahr 2013 fanden Farmer in Oregon/USA in ihren konventionellen Beständen herbizidtoleranten Weizen eines bekannten Agrokonzerns - auf Feldern, auf denen nie zuvor gv-Weizen angebaut worden war. Auf dem internationalen Weizenmarkt löste der Vorfall eine Schockwelle aus, denn Südkorea und Japan haben daraufhin vorübergehend die Weizenimporte aus den USA gestoppt. Trotz umfangreicher Untersuchungen der zuständigen US-Behörde ist bisher unklar wie diese Kontamination entstanden ist. Die betroffenen Farmer haben Klagen gegen den Agrokonzern eingereicht, die zum Teil bereits durch Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe – außergerichtlich – beendet wurden.

Im vergangenen Jahr wurde im US-Bundesstaat Montana gv-Weizen auf Flächen gefunden, wo er nicht ausgesät worden war. Hier dürfte es sich bei den gefundenen Pflanzen am ehesten um „Durchwuchs“, also Überreste früherer Kulturen handeln, nachdem auf den fraglichen Flächen in den Jahren zwischen 2000 und 2003 Versuche mit gv-Weizen durchgeführt worden waren.

Auch bei Mais haben gv-Kontaminationen zu Handels-Problemen geführt. Wegen Verunreinigung mit nicht zugelassenen gv-Sorten hat China in der jüngeren Vergangenheit über eine Million Tonnen Mais an der Grenze zurückgewiesen. Deshalb klagt nun - nach hunderten von US-amerikanischen Farmern - auch eines der weltweit größten Agrarhandelsunternehmen gegen den Saatgutkonzern, von dem die beanstandete gv-Sorte entwickelt wurde, weil er kein ausreichendes System sicherstellte, um derartige Durchmischungen zu verhindern.

Es wäre ganz unangemessen derartige Vorgänge als Einzelvorkommnisse abzutun, zeigen sie doch einmal mehr in großer Deutlichkeit, wie schwer es ist, gv-Sorten unter sicherer Kontrolle zu halten. Dabei geht es keineswegs nur um unmittelbare Handelsabläufe. Noch schwerer wiegen die grundsätzlichen Probleme der fehlenden Rückholbarkeit bei unbeabsichtigter Freisetzung oder Auskreuzung in Ursprungssorten und Wildbestände mit ihren unabsehbaren Auswirkungen auf Umwelt und künftige Züchtungsmöglichkeiten.

Beachten Sie dazu auch unseren früheren Beitrag in Pfeil BN-Nr. 26 v.27.06.2014

Quelle: Pfeil Gen-ethischer Informationsdienst (GID) 226 u. 227.


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